Die Berechnung meines Honorars liegt der gültige Gebührenordnung (GebüH) für Heilpraktiker zu Grunde oder vor Behandlungsbeginn vereinbartes Honorar.
Zahlungsweise ist bar beim Termin.
Oder auf Rechnung.
Erstattung über die Gesetzlichen Krankenkassen ,werden bisher für die Behandlung von Heilpraktikern nur in Ausnahmefällen übernommen.
Eine Kostenerstattung durch die Krankenkasse für die Behandlung durch einen Heilpraktiker für Psychotherapie wird dann möglich, wenn die Krankenkasse im Rahmen ihres Ermessens eine unaufschiebbare Leistung nicht rechtzeitig erbringen kann oder eine Leistung zu Unrecht abgelehnt und dadurch dem Versicherten für eine selbsterbrachte Leistung Kosten entstanden sind (§ 13 Abs. 3 SGB V). In diesen Ausnahmefällen kann sich auch eine gesetzliche Krankenkasse bereit erklären, nach eingehender Prüfung und vorab erteilter Genehmigung 5 probatorische Sitzungen an einen nicht kassenzugelassenen "Heilpraktiker für Psychotherapie" (ohne Rechtsanspruch gemäß Sozialgesetzbuch § 27 Abs. 1!) zu erstatten:
Diese Krankenkassen übernehmen meistens die Kosten von Heilpraktikern ganz oder teilweise.
Diesbezüglich können Sie sich bei Ihrer Versicherung erkundigen.
Kontakt
Dagmar Egbers-Henke
Gleesener Hauptstr.6
48488 Emsbüren Gleesen
Tel.: 0591/48504
0163/9829507